Unser Angebot im Bereich Netzwerk - Kontrollen
Unser Angebot im Bereich Telekomunikation HDTV Unser Angebot im Bereich Sat-Anlagen Unser Angebot im Bereich Elektroinstallation Schreiben Sie uns ein E-Mail Unser Angebot im Bereich Kontrollen Unser Angebot im Bereich HDTV Unser Angebot im Bereich Solad Home

 

 

 

 

 




So funktionierts

Solarzellen wandeln Sonnenstrahlung in elektrische Energie um – ohne Abfall, ohne Lärm und ohne Abgase. Die Technik heisst Photovoltaik. Sie gilt als wichtiger Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung.



Wie funktioniert eine Solarzelle?

Solarzellen bestehen aus Halbleitern, wie sie bei der Herstellung von Computer-Chips verwendet werden.
Diese Halbleiter erzeugen unter Licht Elektrizität.
Der Strom wird durch metallische Kontakte gesammelt.
Der erzeugte Gleichstrom kann mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist werden. Als Halbleiter wird in der Regel Silizium verwendet, das nach Sauerstoff zweithäufigste Element der Erdkruste

Solarzelle

 

Kostendeckende Vergütung für Solarstrom

Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung am 17. März 2008 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Diese tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich 320 Mio. CHF entspricht.

Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich 5 % der 320 Mio. CHF, d.h. 16 Mio. CHF jährlich, bereitstellt werden. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen. Diese 5 % werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10 resp. 20 % der Gesamtsumme von 320 Mio. CHF erhöht.
In der ersten Kategorie von 5 % können beim heutigen Preisniveau in der Schweiz Solarstromanlagen im Umfang von ca. 25 Megawatt (MW) gebaut und Kosten deckend betrieben werden. Zum Vergleich: Die Inbetriebnahme neuer Anlagen 2006 betrug ca. 2.5 MW. Das Bundesamt für Energie gibt Jahreskontingente frei. Für bestehende Anlagen oder solche in fortgeschrittener Planung gibt es ein Kontingent von ca. 10 MW, für neue Anlagen ab 1.5.08 4 MW.

Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen, aber nur im Rahmen der
verfügbaren Mittel (vgl. revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Ab. d).

Unser Solarpartner:
Solstis SA
Sébeillon 9B
CH-1004 Lausanne

       

 


 
 


   
Infos über uns Kontakt Möglichkeiten Mehr Informationen